Was ist ein Schiedsgutachten?
Das Schiedsgutachten ist die
Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und
sachverständigen Dritten zu einem zwischen den Parteien
umstrittenen Sachverhalt, z.B. ob Feuchtigkeitsschäden
bereits bei Übergabe des Fertighauses vorhanden waren.
Die Parteien erhalten eine verbindliche Klärung ihrer
bei Vertragsdurchführung entstandenen Streitfrage und
vermeiden den Gang zu Gericht. Wird später dennoch ein
Gericht angerufen, ist dieses an die im Schiedsgutachten
getroffene Tatsachenfeststellung außer bei grober
Unrichtigkeit gebunden.
Im Gegensatz zum
Schiedsgericht, das über einen entstandenen
Rechtsstreit an Stelle eines staatlichen Gerichts
entscheidet, stellt der Schiedsgutachter nur Umstände
fest, ohne über die sich daraus ergebenden
Verpflichtungen der Parteien zu befinden und
Rechtsfolgen zu treffen.
Wie läuft eine Beauftragung
eines Schiedsgutachters ab?
Die Parteien können bei
Vertragschluss eine sog. Schiedsgutachtenabrede treffen,
indem sie vereinbaren, dass für den Fall der Entstehung
von Meinungsverschiedenheiten bei der Durchführung
ihres Vertrages ein für beide Parteien verbindliches
Schiedsgutachten zur Entscheidung des streitigen
Sachverhalts eingeholt werden soll. Sie können auch
erst im Streitfall die Einschaltung eines
Schiedsgutachters vereinbaren.
Die Parteien einigen sich auf
einen von einer neutralen Stelle benannten
Schiedsgutachter, teilen ihm den zu beurteilenden
Untersuchungsgegenstand mit und beauftragen ihn
gemeinschaftlich mit der Erstellung des
Schiedsgutachtens.
Was kostet ein
Schiedsgutachten?
Der Schiedsgutachter kann mit
den Parteien die Höhe der Vergütung in der Regel frei
vereinbaren. Eine staatliche Gebührenordnung für
Schiedsgutachter gibt es nicht. Das Gesetz über die
Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen findet
keine Anwendung. Soweit allerdings staatliche Gebührenordnungen
auch für Privatgutachten geltende Bestimmungen
vorsehen, gelten diese auch für Schiedsgutachten. Ein
Beispiel hierfür ist die Wertermittlung von Grundstücken
nach § 34 Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure.
Wenn zwischen den Parteien
nichts anderes vereinbart ist, tragen sie die Kosten je
zur Hälfte.
Wie lange dauert die
Erstellung eines Schiedsgutachtens?
Dies hängt von dem Umfang des
zu beurteilenden Sachverhalts ab.
Schiedsgutachtenabrede
zwischen
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1. Vertragspartner
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2. Vertragspartner
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3. Vertragspartner (sofern
zutreffend)
Wir sind uns einig, dass über
etwaige Meinungsverschiedenheiten im
Zusammenhang mit der Bestellung
+ Lieferung des genannten Auftrags
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als Schiedsgutachter gemäß
§§ 317 ff. BGB
wird ein durch beide Parteien zu
nennender Schiedsgutachter bestimmt und
rechtsverbindlich entscheiden
soll.
Jede Partei hat das Recht, den
Schiedsgutachter im Falle der Befangenheit abzulehnen.
Die Auftraggeber haften gegenüber
dem Schiedsgutachter für die Kosten des Gutachtens
gesamtschuldnerisch.
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Ort, Datum, Unterschriften aller
Vertragspartner